Samstag, 15. November 2008

Wikipedia aus dem Netz geklagt

Deutsche Gerichte hatten ja beim Thema Internet in den letzten Jahren aufgeholt. Die Unterschiede an den einzelnen Gerichten sind aber immer noch sehr groß. Insbesondere die Landgerichte sind teilweise noch nicht in diesem Jahrhundert angekommen.

http://www.wikipedia.de/ ist seit gestern vom Netz, Lutz Heilmann (MDB, die Linke) hat am Landgericht Lübeck eine einstweilige Verfügung durchgesetzt, damit der Bericht bei wikipedia.org über ihn (inkl. Stasi Vorwürfen) nicht mehr über wikipedia.de zu erreichen ist (wie wirkungsvoll). Selbstverständlich ist der Bericht über die ganz normale Wikipedia URL noch zu erreichen. Dabei geht es Lutz Heilmann wie er sagte nicht Grundsätzlich um die Tatsache, dass Informationen über ihn bei Wikipedia abzurufen sind, sondern welche der Informationen er für zulässig hält. So wurden z.B. zweifelhafte Berichte über ihn aus der Boulevardpresse bei Wikipedia übernommen.



Man könnte jetzt über Lutz Heilmann den Kopf schütteln - und viele tun das ja auch. Schließlich ist Wikipedia Deutschland e.V. nicht für die auf wikipedia.org übernommenen Inhalte der Blouvardpresse verantwortlich (wenn auch wikipedia.org den Anspruch der - durch den Geist der Community - ausgewogenen Berichterstattung erhebt).

Aber verblüffend ist immer noch, wie manche Richter Ihre Aufgabe "Im Namen des Volkes" umsetzen. Der Hinweis auf die Gesetztgebung kann da nicht gelten, da solche Entscheidungen immer häufiger von höheren Instanzen kassiert werden.

Warum die Webseite von Lutz Heilman selbst derzeit vom Netz ist, kann man nur vermuten. Vielleicht habe da Hacker - ebenfalls mit zweifelhaften Methoden - versucht im Namen des Volkes zu sprechen:



Wenn Lutz Heilmann oder den Linken der ganze Wirbel um die Aktion nicht recht ist. Das nennt man den Streisand Effekt.

Ralf Schmitz

Update 17.11.2008: Mittlerweile sind beide Seiten wieder im Netz

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